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Die Grundsätze des Roten Kreuzes

Durch Entschließungen der Internationalen Rotkreuz-Konferenzen und die Tätigkeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften entwickelten sich im Laufe der Geschichte Verhaltensregeln die schließlich zur Formulierung der Grundsätze des Roten Kreuzes führten. Diese Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1965 in Wien beschlossen. Sie sind für alle Rotkreuz-Gesellschaften verbindlich. Die Grundsätze lauten:

Menschlichkeit

Aus dem Wunsch heraus entstanden, die Verwundeten auf den Schlachtfeldern unterschiedslos zu betreuen, bemüht sich das Rote Kreuz auf internationaler und nationaler Ebene, menschliches Leiden unter allen Umständen zu verhüten und zu lindern. Es ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen sowie Ehrfurcht vor dem Menschen hochzuhalten. Es fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit

Es macht keinerlei Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Es ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und bei der Hilfe den dringendsten Fällen den Vorzug zu geben.

Neutralität

Um sich das allgemeine Vertrauen zu erhalten, enthält sich das Rote Kreuz zu allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch an politischen, rassischen, religiösen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Das Rote Kreuz ist unabhängig. Obwohl die Nationalen Rotkreuz-Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterstellt sind, sollen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen des Roten Kreuz zu handeln.

Freiwilligkeit

Das Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und uneigennützigen Hilfe.

Einheit

Es kann in einem Land nur eine Rotkreuz-Gesellschaft geben. Sie soll allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Gebiet erstrecken.

Universalität

Das Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution, in der alle Gesellschaften gleiche Rechte haben und verpflichtet sind, einander zu helfen.